Ihre Unterstiftung
Als Unterstiftung rufen Sie sogar eine eigene Stiftung mit separater Satzung ins Leben. Die Unterstiftung existiert rechtlich unselbstständig unter dem Dach unserer Stiftung. Das vereinfacht den Gründungsaufwand, weil die staatliche Zulassung der Unterstiftung entfällt und beinhaltet noch größere steuerliche Vorteile als eine Zustiftung. Die Wahl des Zweckes der Unterstiftung unterliegt ausschließlich Ihren Absichten und der Satzung der Stiftung Gedenken und Frieden.



