Spuren hinterlassen mit Ihrer Erbschaft

Mit der Stiftung kommt der Volksbund auch dem Wunsch vieler seiner Förderer entgegen, die ihn mit einer Erbschaft bedenken wollen. Die Stiftung ist hier das geeignete Instrument, wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre Erbschaft ausschließlich und dauerhaft für einen bestimmten Zweck eingesetzt werden soll. Formulieren Sie Ihren Willen zu einer Stiftungszuwendung in Ihrem Testament. Oder machen Sie eine Teilstiftung zu Lebzeiten und verfügen testamentarisch eine Kapitalerhöhung. Sie erfahren dann selbst, welche Früchte Ihre Stiftung trägt. Unsere Erbschaftsbroschüre gibt Ihnen einen hervorragenden Überblick über wichtige erbrechtliche Bedingungen für eine Stiftung durch Vererbung.