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Aus der Satzung der
Stiftung Gedenken und Frieden


§ 2 Zweck

(1) Ziel der Stiftung ist
  • die Wahrung und Pflege des Gedenkens an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft als Mahnung zum Frieden unter den Völkern und zur Achtung der Würde und der Freiheit der Menschen;
  • die Pflege und Erhaltung der Kriegsgräberstätten;
  • die Jugend- und Schularbeit zur Pflege des Gedenkens und der Versöhnung.

(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch

  • Bau und Pflege der Gräber von Opfern von Krieg- und
    Gewaltherrschaft;
  • Sorge für die Ruhestätten der deutschen Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft im In- und Ausland, wobei sich die Stiftung auch der Ruhestätten anderer Kriegstoter annehmen kann;
  • Erfassung der deutschen Kriegstoten beider Weltkriege und ihrer Gräber;
  • Betreuung der Angehörigen der Kriegstoten in Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge;
  • Beratung öffentlicher und privater Stellen sowie von Personen in Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge;
  • Pflege und Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kriegsgräberfürsorge;
  • Durchführung von Veranstaltungen mit Jugendlichen und Schülern zur Förderung der Jugend- und Schularbeit;
  • Durchführung von Musik-, Konzert- und Theaterveranstaltungen
    jedweder Art im Zusammenhang mit den unter Absatz 1
    genannten Zwecken.

Wir zählen auf Sie. Danke!


Stiftungskonto:

Postbank Frankfurt am Main
KTO: 756 180 600
BLZ: 500 100 60
IBAN: DE57 500 100 600 756 180 600
BIC: PBNKDEFF

Steuernummer: 26250 66401-K14
Sitz und Gerichtsstand: Berlin


 

Kriegsgräberstätte St. Petersburg-Sologubowka/ Russland: Holkreuz, Symbolkreuze, Kirche.

Die Satzung zum Download
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Die Förderbereiche der Stiftung Gedenken und Frieden
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Einst begann es mit der „Versöhnung über den Gräbern“ – nun wird es mehr und mehr zur „Arbeit für den Frieden“.
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