Aus der Satzung der Stiftung Gedenken und Frieden

Aus der Satzung der Stiftung Gedenken und Frieden 

§ 2 Zweck

(1) Ziel der Stiftung ist

  • die Wahrung und Pflege des Gedenkens an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft als Mahnung zum Frieden unter den Völkern und zur Achtung der Würde und der Freiheit der Menschen;
  • die Pflege und Erhaltung der Kriegsgräberstätten;
  • die Jugend- und Schularbeit zur Pflege des Gedenkens und der Versöhnung.

(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch

  • Bau und Pflege der Gräber von Opfern von Krieg- und
    Gewaltherrschaft;
  • Sorge für die Ruhestätten der deutschen Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft im In- und Ausland, wobei sich die Stiftung auch der Ruhestätten anderer Kriegstoter annehmen kann;
  • Erfassung der deutschen Kriegstoten beider Weltkriege und ihrer Gräber;
  • Betreuung der Angehörigen der Kriegstoten in Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge;
  • Beratung öffentlicher und privater Stellen sowie von Personen in Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge;
  • Pflege und Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kriegsgräberfürsorge;
  • Durchführung von Veranstaltungen mit Jugendlichen und Schülern zur Förderung der Jugend- und Schularbeit;
  • Durchführung von Musik-, Konzert- und Theaterveranstaltungen
    jedweder Art im Zusammenhang mit den unter Absatz 1
    genannten Zwecken.

Wir zählen auf Sie. Danke!

Kontoverbindung

 
Zuwendungen:

Stiftung Gedenken und Frieden

Commerzbank AG Berlin
(vormals Dresdner Bank)

KTO: 1 004 888 00
BLZ: 100 800 00  

   BIC: DRES DE FF
   IBAN: DE48 100 800 00 01 004 888 00
Volksbund