Aus der Satzung der Stiftung Gedenken und Frieden
Aus der Satzung der Stiftung Gedenken und Frieden
§ 2 Zweck
(1) Ziel der Stiftung ist
- die Wahrung und Pflege des Gedenkens an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft als Mahnung zum Frieden unter den Völkern und zur Achtung der Würde und der Freiheit der Menschen;
- die Pflege und Erhaltung der Kriegsgräberstätten;
- die Jugend- und Schularbeit zur Pflege des Gedenkens und der Versöhnung.
(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch
- Bau und Pflege der Gräber von Opfern von Krieg- und
Gewaltherrschaft; - Sorge für die Ruhestätten der deutschen Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft im In- und Ausland, wobei sich die Stiftung auch der Ruhestätten anderer Kriegstoter annehmen kann;
- Erfassung der deutschen Kriegstoten beider Weltkriege und ihrer Gräber;
- Betreuung der Angehörigen der Kriegstoten in Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge;
- Beratung öffentlicher und privater Stellen sowie von Personen in Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge;
- Pflege und Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kriegsgräberfürsorge;
- Durchführung von Veranstaltungen mit Jugendlichen und Schülern zur Förderung der Jugend- und Schularbeit;
- Durchführung von Musik-, Konzert- und Theaterveranstaltungen
jedweder Art im Zusammenhang mit den unter Absatz 1
genannten Zwecken.
Wir zählen auf Sie. Danke!



