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Ausrichtung unseres Stiftungsmanagements

Unser Stiftungsgeschäft

Die Stiftung Gedenken und Frieden leistet als Förderstiftung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. konkrete Friedensarbeit. Damit sie ihren Zweck langfristig sinnvoll erfüllen kann, ist sie auf weitere Zuwächse zum Kapitalvolumen angewiesen. Daher werden laufend Anstrengungen unternommen, zusätzliche Mittel zu erhalten.

Ein vom Wirtschaftsprüfer attestiertes ordentliches Stiftungsmanagement sichert den Bestandserhalt der Stiftung. Darüber hinaus gehende kostenintensive Initiativen, die ohnehin im Wirtschaftsprüfungsbericht gemachte Feststellungen bestätigen, lehnt die Stiftung ab um den Fördermittelhaushalt zu schonen. Seit 2003 werden zur Erhaltung des realen Wertes des Stiftungskapitals jährlich Rücklagen in Höhe der Inflationsrate gebildet. Die Stiftung unterliegt dem Stiftungsgesetz des Landes Berlin.

Entwicklung des Stiftungsvolumens
(jeweiliger Stand zum 31.12. der Vorjahre bzw.
zum Stichtag des laufenden Jahres)



Grundlage unserer Arbeit bilden die in den Leitbildern formulierten Visionen und Grundsätze der Stiftung. Um auch in der Zukunft viel bewirken zu können, kommen nur die jährlich erwirtschafteten Zinserträge den Projekten zu gute. Der Kapitalstock der Stiftungen bleibt dagegen unangetastet. Mit anwachsendem Stiftungskapital werden durch den stetigen Kapitalzufluss jährlich steigende Fördermittel bereitgestellt: Die Zuwächse des Vorjahres – nur anteilig verzinst – liefern in den Folgejahren volle Erträge über das ganze Jahr. Zugleich senken Synergieeffekte den Kostenanteil für die Organisation des Stiftungsgeschäfts.

Unsere steuerlichen Verhältnisse

Der Satzung nach dient die Stiftung Gedenken und Frieden sowie ihre Unterstiftungen ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO. Sie gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Vermögensmassen und Personenvereinigungen.

Die Stiftung fördert den nach Abschnitt A, Nr. (n) 7 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zweck des Andenkens an Kriegsopfer. Das Finanzamt Kassel-Goethestraße führt die Stiftung unter der Steuernummer 026-250 66401 und ermächtigt sie mit der Ausstellung des Freistellungsbescheides, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EstDV) auszustellen.

Zusätzlich zu den jährlich steuerlich geltend gemachten Spenden können daher Zuwendungen an die Stiftung Gedenken und Frieden bis zu 20.450 Euro abgesetzt werden. Bei Gründung einer unselbstständigen Stiftung (Unterstiftung), erhöht sich dieser Betrag in den ersten zehn Jahren einmalig um 307.000 Euro.


Wir wollen Frieden schaffen.
Schritt für Schritt.
Helfen Sie mit!

 
Vorstandsvorsitzender Reinhard Führer mit ehem. Kuratoriums-
vorsitzendem Hans Koschnick und ehem. stellvertretendem Kuratoriumsvorsitzenden Rudolf Seiters bei der Gründungsveranstaltung der Stiftung (2001).

Textauszüge aus den verschiedenen Gesetzen zum Thema Stiftung
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Stiftungsaufsicht Berlin
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Bundesverband Deutscher Stiftungen
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Für Details zum Stiftungsmanagement stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung
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Sträuße und Lichter auf den 6000 Gräbern unbekannter deutscher gefallener Soldaten am 60. Jahrestag der Landung in der Normandie (29.5.2004) auf der Kriegsgräberstätte La Cambe/Frankreich.