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Zweckgebunde Zustiftung

Mit Zweckbindung ab 30 000 Euro

Viele unserer Freunde und Förderer haben eine besonders enge Verbundenheit zu unserer Arbeit. Ab einem Betrag von 30 000 Euro kann der Zustifter bzw. die Zustifterin selbst bestimmen, für welchen Zweck, welches Projekt oder Stiftungsthema die Geldzuwendung im Rahmen der Stiftung verwendet werden soll. Der Förderer und sein Stiftungszweck werden in unserem Stiftungsbuch aufgeführt.

Sprechen Sie mit uns über
eine Unterstützung der Stiftung

Gedenken und Frieden:

0800 - 77 77 001

Postbank Frankfurt am Main
KTO: 756 180 600
BLZ: 500 100 60
IBAN: DE57 500 100 600 756 180 600
BIC: PBNKDEFF



 
Kriegsgräberstätte Golm/Insel Usedom.


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