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Was können wir für Sie tun?

Garantierte Grabpflege
Verbürgte Beständigkeit


Eine Zustiftung in der Stiftung Gedenken und Frieden ist die einzige Möglichkeit, sich für die Aufgaben des Volksbundes zu engagieren und dies mit der Pflege des privaten Grabes zu verbinden (gemäß § 58 Abgabenordnung).

Die Untergrenze für solche Zustiftungen liegt bei 12.000 Euro, weil nur dann die Stiftung die Grabpflege aufgrund der Zinserträge gewährleisten kann: Bis zu einem Drittel der Erträge aus der Zustiftung können für die Pflege des Stiftergrabes verwendet werden. Die Zustiftung bleibt im Stiftungskapital unangetastet erhalten.

Soweit die gesetzlichen Rahmenbedingungen es erlauben, werden Rücklagen zur Erhaltung der Kaufkraft gebildet. So sichern die Erträge der Zustiftung auch dann noch die Aufgaben des Volksbundes, wenn die Liegezeit des Grabes nach den üblichen 20 Jahren abgelaufen ist. Ihr Engagement für den Frieden wird niemals seine Wirkung verlieren.

Der Ewigkeitscharakter der Stiftung Gedenken und Frieden begründet unser Versprechen, für die Grabpflege zu sorgen.

Kontakt Gemeinschaftsgrabstätte

Bei Interesse oder Fragen zur Gemeinschaftsgrabstätte Waldfriedhof wenden Sie sich bitte an:
  

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Landesverband Berlin
für die Stiftung Gedenken und Frieden 

Martin Bayer
Geschäftsführer

Julius-Leber-Kaserne
Kurt-Schumacher-Damm 41
13405 Berlin

Tel.: 030 - 25 46 41 34
Fax: 030 - 25 41 38

Gemeinschaftsgrabstaette@GedenkenundFrieden.de
www.Gemeinschaftsgrabstaette.de