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Satzung

Zukunft sichern und Versöhnung bewahren!
Auftrag der Stiftung

Aus der Satzung der Stiftung Gedenken und Frieden 

§ 2 Zweck

(1) Ziel der Stiftung ist

  • die Wahrung und Pflege des Gedenkens an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft als Mahnung zum Frieden unter den Völkern und zur Achtung der Würde und der Freiheit der Menschen;
  • die Pflege und Erhaltung der Kriegsgräberstätten;
  • die Jugend- und Schularbeit zur Pflege des Gedenkens und der Versöhnung.

(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch

  • Bau und Pflege der Gräber von Opfern von Krieg- und
    Gewaltherrschaft;
  • Sorge für die Ruhestätten der deutschen Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft im In- und Ausland, wobei sich die Stiftung auch der Ruhestätten anderer Kriegstoter annehmen kann;
  • Erfassung der deutschen Kriegstoten beider Weltkriege und ihrer Gräber;
  • Betreuung der Angehörigen der Kriegstoten in Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge;
  • Beratung öffentlicher und privater Stellen sowie von Personen in Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge;
  • Pflege und Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kriegsgräberfürsorge;
  • Durchführung von Veranstaltungen mit Jugendlichen und Schülern zur Förderung der Jugend- und Schularbeit;
  • Durchführung von Musik-, Konzert- und Theaterveranstaltungen
    jedweder Art im Zusammenhang mit den unter Absatz 1
    genannten Zwecken.


Präambel

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. hat mit seiner Gründung nach dem Ersten Weltkrieg im Jahre 1919 einen eigenen, durch Bürgerwillen und Ehrenamtlichkeit geprägten Weg beschritten und diesen bis heute bewahrt.

Deshalb steht der Volksbund mitten in der Gesellschaft. Durch die Fülle und das Gewicht seiner Aufgaben stellt er einen Eckpfeiler der Zivilgesellschaft dar und gestaltet durch seine Arbeit ganz maßgebend die Kultur des Gedenkens und Erinnerns sowie die Friedensarbeit in Deutschland.

Diesen Weg als unverwechselbaren Beitrag im Kreis der Völker Europas zu bewahren, betrachten wir als unsere nationale und zugleich als europäische Verpflichtung.

Daran wollen wir festhalten. Dafür fühlen wir uns verantwortlich. Deshalb müssen wir für die Zukunft Vorsorge treffen, die Pflege der Gräber, die Erinnerung an die Gefallenen und an die Opfer der Gewaltherrschaft als Erbe der Generationen dauerhaft weiter zu

führen, die die beiden Weltkriege, die Gefangenschaft, Deportation, Vertreibung und Verfolgung durchlebt und durchlitten haben.

Die Errichtung der Stiftung Gedenken und Frieden – Stiftung Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge dient diesem Ziel.