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Unterstützungsmöglichkeiten

Stifterin oder Stifter werden!

Wer sich in den Zielen der Stiftung wiedererkennt, kann sie in unterschiedlichen Formen unterstützen. Stiftungen haben Ewigkeitscharakter – das bedeutet, dass das Stiftungskapital, der Stiftungszweck und der Stiftername beziehungsweise die Bezeichnung der Stiftung auf ewig erhalten bleiben müssen. Eine Ausnahme hiervon ist die Verbrauchsstiftung. Die Stiftung Gedenken und Frieden ist gemeinnützig, Zuwendungen – ob Spenden oder Stiftungen – sind steuerbegünstigt. Einkommens-, Schenkungs- und Erbschaftssteuer entfallen. Steuerliche Absetzung ist gegeben.

Sprechen Sie mich bitte an, wenn Sie die Zwecke der Stiftung unterstützen wollen oder Fragen haben:

Dr. Dirk Richhardt Referent Stiftung Gedenken und Frieden

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