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Zustiftungen mit Zweckbindung

Zweckgebundene Zustiftungen oder die Gründung eines Stiftungsfonds sind ab 30.000 Euro möglich. Viele Freunde und Förderer haben eine besonders enge Verbundenheit zu unserer Arbeit. Ab diesem Betrag können Sie selbst bestimmen, welchem Zweck die Erträge Ihrer Zustiftung zukommen sollen. Es besteht die Möglichkeit, hierfür auch einen eigenen Stiftungsfonds zu gründen. Als Stifter können Sie den Fonds mit einem Namen, einem Gedanken oder einer Botschaft verbinden.

Bankverbindung

Stiftung Gedenken und Frieden

Commerzbank AG Berlin

BIC: DRES DE FF 100
IBAN: DE48 100 800 00 01 004 888 00


Zuwendung in den Vermögensstock
Stichwort: Zustiftung

Sprechen Sie mich bitte an, wenn Sie die Zwecke der Stiftung unterstützen wollen oder Fragen haben:

Dr. Dirk Richhardt Referent Stiftung Gedenken und Frieden


Er ist promovierter Historiker und Vorsitzender des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde 1834 e.V. (VHG) und Mitglied im Hauptvorstand der historischen Kommission für Hessen. Als Referent der Stiftung Gedenken und Frieden ist er für die Konzeption, Organisation und Durchführung der täglichen Stiftungsarbeit zuständig und hält den Kontakt zu Gremien und Stiftern.